{"id":25611,"date":"2023-07-18T08:58:21","date_gmt":"2023-07-18T08:58:21","guid":{"rendered":"https:\/\/yvonnelehmann.de\/?p=25611"},"modified":"2023-07-18T10:01:50","modified_gmt":"2023-07-18T10:01:50","slug":"familienleistungen-unterstuetzung-fuer-familien-und-kinder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/yvonnelehmann.de\/familienleistungen-unterstuetzung-fuer-familien-und-kinder\/","title":{"rendered":"Familienleistungen:\u00a0Unterst\u00fctzung f\u00fcr Familien und Kinder"},"content":{"rendered":"

Familienleistungen spielen eine entscheidende Rolle in der finanziellen Unterst\u00fctzung von Familien und der F\u00f6rderung einer gesunden Entwicklung von Kindern. In Deutschland gibt es verschiedene staatliche Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Elternzeit, die Familien dabei helfen, ihre finanzielle Belastung zu verringern und die Bed\u00fcrfnisse ihrer Kinder zu erf\u00fcllen.\u00a0<\/span><\/p>\n

 <\/p>\n

In diesem Blogartikel werfen wir einen genaueren Blick auf diese Familienleistungen. Erfahre, auf welche Leistungen ihr Anspruch habt und was ihr dabei beachten solltet.<\/span><\/p>\n

 <\/p>\n

1. Kindergeld: Eine wichtige Familienleistung zur finanziellen Unterst\u00fctzung<\/b><\/h2>\n

 <\/p>\n

Das Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr Familien in Deutschland. Es dient dazu, die Kosten f\u00fcr die Versorgung und Erziehung der Kinder zu decken.\u00a0<\/span><\/p>\n

 <\/p>\n

Eltern, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben und unbeschr\u00e4nkt einkommensteuerpflichtig sind, haben Anspruch auf Kindergeld. Diese finanzielle Unterst\u00fctzung betr\u00e4gt ab dem 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro pro Kind und wird unabh\u00e4ngig vom Einkommen der Eltern gezahlt.\u00a0<\/span><\/p>\n

 <\/p>\n

Das Kindergeld wird grunds\u00e4tzlich bis zum 18. Lebensjahr gew\u00e4hrt und kann f\u00fcr Ausbildungszwecke bis zum 25. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Es tr\u00e4gt zur finanziellen Entlastung von Familien bei und f\u00f6rdert die Chancengleichheit der Kinder aus allen sozialen Schichten. Durch den Antrag bei der zust\u00e4ndigen Familienkasse k\u00f6nnen Eltern das Kindergeld beantragen.<\/span><\/p>\n

 <\/p>\n

2. Elterngeld und ElterngeldPlus: Wertvolle Familienleistungen f\u00fcr Eltern nach der Geburt<\/b><\/h2>\n

 <\/p>\n

Elterngeld in Deutschland ist eine wichtige Familienleistung, die es Eltern erm\u00f6glicht, ihr Einkommen w\u00e4hrend der Zeit nach der Geburt ihres Kindes auszugleichen und gleichzeitig Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Es gibt zwei Arten von Elterngeld: das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus.<\/span><\/p>\n

Beim Basiselterngeld haben Eltern insgesamt 14 Monate Anspruch, die sie untereinander frei aufteilen k\u00f6nnen. Alleinerziehende k\u00f6nnen die vollen 14 Monate beanspruchen. Das Basiselterngeld kann jedoch nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.<\/span><\/p>\n

Das ElterngeldPlus erm\u00f6glicht es Eltern, l\u00e4nger Elterngeld zu beziehen. Dabei entspricht ein Monat Basiselterngeld zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, erhalten sie halbes Basiselterngeld. Wenn sie hingegen in Teilzeit arbeiten, k\u00f6nnen sie das ElterngeldPlus in derselben H\u00f6he wie das Basiselterngeld mit Teilzeit erhalten.<\/span><\/p>\n

Dar\u00fcber hinaus gibt es den Partnerschaftsbonus, der Eltern zus\u00e4tzliche ElterngeldPlus-Monate gew\u00e4hrt, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Eltern k\u00f6nnen den Partnerschaftsbonus f\u00fcr mindestens zwei und h\u00f6chstens vier Monate beantragen.<\/span><\/p>\n

Die H\u00f6he des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes und kann zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat beim Basiselterngeld und zwischen 150 und 900 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus liegen. Mehrkindfamilien profitieren vom Geschwisterbonus, w\u00e4hrend Mehrlingsgeburten einen Mehrlingszuschlag erhalten.<\/span><\/p>\n

Es ist wichtig zu beachten, dass das Elterngeld auf andere Leistungen angerechnet wird. Es gibt jedoch einen Freibetrag f\u00fcr erwerbst\u00e4tige Elterngeldberechtigte, der eine zus\u00e4tzliche finanzielle Unterst\u00fctzung erm\u00f6glicht.<\/span><\/p>\n

 <\/p>\n

3. Flexibilit\u00e4t und Zeit f\u00fcr die Familie – Das Elternzeitmodell als Teil der Familienleistungen<\/b><\/h2>\n

 <\/p>\n

Elternzeit ist ein wichtiges Instrument, das es Eltern erm\u00f6glicht, Zeit f\u00fcr die Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu nehmen. In Deutschland haben Eltern das Recht auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Dabei k\u00f6nnen sie die Elternzeit flexibel gestalten, um den Bed\u00fcrfnissen ihrer Familie gerecht zu werden.<\/span><\/p>\n

Die Elternzeit kann in drei Abschnitte aufgeteilt werden, ohne dass eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist. Zus\u00e4tzliche Abschnitte sind mit Zustimmung des Arbeitgebers m\u00f6glich. Dies erm\u00f6glicht es den Eltern, die Betreuungszeiten individuell zu planen und beispielsweise eine l\u00e4ngere Auszeit w\u00e4hrend des dritten Geburtstags bis zum achten Lebensjahr des Kindes zu nehmen.<\/span><\/p>\n

Damit Eltern ihr Recht auf Elternzeit wahrnehmen k\u00f6nnen, ist es wichtig, die Anmeldefristen zu beachten. F\u00fcr die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes betr\u00e4gt die Anmeldefrist sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Wenn die Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden soll, betr\u00e4gt die Anmeldefrist 13 Wochen vor Beginn. Dies gibt den Arbeitgebern gen\u00fcgend Zeit, um die notwendigen organisatorischen Ma\u00dfnahmen zu treffen.<\/span><\/p>\n

W\u00e4hrend der Elternzeit besteht die M\u00f6glichkeit, in Teilzeit zu arbeiten und somit den Wiedereinstieg ins Berufsleben schrittweise zu gestalten. Eltern d\u00fcrfen w\u00e4hrend dieser Zeit bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Diese Regelung erm\u00f6glicht es den Eltern, sich sowohl um ihr Kind zu k\u00fcmmern als auch beruflich aktiv zu bleiben.<\/span><\/p>\n

 <\/p>\n

4. Kinderzuschlag & Leistungen f\u00fcr Bildung und Teilhabe: Finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr Familien mit knappem Einkommen<\/b><\/h2>\n

 <\/p>\n

F\u00fcr erwerbst\u00e4tige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, gibt es in Deutschland den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag ist eine wichtige finanzielle Unterst\u00fctzung, der Familien hilft, ihren Lebensunterhalt zu sichern und ihren Kindern bessere Chancen zu erm\u00f6glichen. Ab dem 1. Januar 2023 betr\u00e4gt der Kinderzuschlag bis zu 250 Euro pro Kind und Monat.<\/span><\/p>\n

Um den Kinderzuschlag zu erhalten, muss das Kind im Haushalt leben und Kindergeld erhalten. Dar\u00fcber hinaus gibt es bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten. F\u00fcr Paare liegt die Mindesteinkommensgrenze bei 900 Euro brutto, w\u00e4hrend Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto verdienen m\u00fcssen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kinderzuschlag nicht auf null reduziert wird, wenn das Einkommen zu hoch ist. Solange das Erwerbseinkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag und eventuellen Wohngeld nicht mehr als 100 Euro unter dem Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) liegt, besteht weiterhin Anspruch auf den Kinderzuschlag.<\/span><\/p>\n

Neben dem finanziellen Zuschuss bietet der Kinderzuschlag auch den Anspruch auf Leistungen f\u00fcr Bildung und Teilhabe. Dies umfasst sowohl Geld- als auch Sachleistungen, die zur individuellen F\u00f6rderung der Kinder dienen. Mit diesen Leistungen wird sichergestellt, dass alle Kinder die gleichen Chancen erhalten und ihnen beispielsweise der Zugang zu Bildung, Sport, Kultur und sozialen Aktivit\u00e4ten erm\u00f6glicht wird.<\/span><\/p>\n

 <\/p>\n

5. Kindergrundsicherung: Ein wichtiger Schritt zur Bek\u00e4mpfung von Armut und Verbesserung der Chancen f\u00fcr Kinder<\/b><\/h2>\n

 <\/p>\n

Die Einf\u00fchrung einer Kindergrundsicherung<\/a> ist ein bedeutsamer Schritt zur Bek\u00e4mpfung von Armut bei Kindern. Sie hat drei Hauptziele: Armut verhindern, verdeckte Armut bek\u00e4mpfen und Familien finanziell entlasten. Die Kindergrundsicherung besteht aus einem einheitlichen Garantiebetrag f\u00fcr alle Kinder, der das Kindergeld ersetzt, und einem einkommensabh\u00e4ngigen Zusatzbetrag.<\/span><\/p>\n

Das Gesetzgebungsverfahren zur Einf\u00fchrung der Kindergrundsicherung soll im Jahr 2023 starten. Ziel ist es, dass die Kindergrundsicherung erstmals im Jahr 2025 ausgezahlt wird. Diese Ma\u00dfnahme wird dazu beitragen, dass kein Kind in Deutschland aufgrund von Armut benachteiligt wird.<\/span><\/p>\n

Der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung wird das bisherige Kindergeld ersetzen. Zum Beispiel betr\u00e4gt der Garantiebetrag ab dem 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro pro Kind. Dieser Betrag wird allen Kindern unabh\u00e4ngig vom Einkommen der Eltern gew\u00e4hrt.<\/span><\/p>\n

 <\/p>\n

6. Familienleistungen f\u00fcr werdende M\u00fctter: Das Mutterschaftsgeld<\/b><\/h2>\n

 <\/p>\n

Mutterschaftsgeld ist eine wichtige finanzielle Unterst\u00fctzung, die von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. Es steht freiwillig- oder pflichtversicherten Mitgliedern mit Anspruch auf Krankengeld zur Verf\u00fcgung. Um Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben, m\u00fcssen bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllt sein. Dazu z\u00e4hlen ein Arbeits- oder Heimarbeitsverh\u00e4ltnis sowie eine zul\u00e4ssige K\u00fcndigung durch den Arbeitgeber. Alternativ besteht auch Anspruch, wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis erst nach Beginn der Schutzfrist beginnt.<\/span><\/p>\n

Die H\u00f6he des Mutterschaftsgeldes wird auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten drei abgerechneten Monate berechnet. Es betr\u00e4gt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Diese finanzielle Unterst\u00fctzung soll sicherstellen, dass werdende M\u00fctter w\u00e4hrend der Schwangerschaft und nach der Geburt finanziell abgesichert sind.<\/span><\/p>\n

F\u00fcr nicht gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen, wie privat Krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen, gelten etwas andere Regelungen. Sie erhalten Mutterschaftsgeld in H\u00f6he von maximal 210 Euro insgesamt. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Auszahlung dieses Mutterschaftsgeldes ist das Bundesversicherungsamt.<\/span><\/p>\n

 <\/p>\n

7. Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Kinder: Steuerliche Entlastung f\u00fcr Familien<\/b><\/h2>\n

 <\/p>\n

Die Anhebung der Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Kinder ist eine Ma\u00dfnahme zur finanziellen Entlastung von Familien. Im Jahr 2022 liegt der Kinderfreibetrag bei insgesamt 5620 Euro, aufgeteilt auf 2810 Euro je Elternteil. F\u00fcr das Jahr 2023 steigt der Kinderfreibetrag auf 6024 Euro (3012 Euro je Elternteil) und im Jahr 2024 auf 6384 Euro (3192 Euro je Elternteil) an. Zus\u00e4tzlich zu diesen Betr\u00e4gen gibt es noch einen Freibetrag f\u00fcr den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in H\u00f6he von 2928 Euro (1464 Euro je Elternteil).<\/span><\/p>\n

Die Altersgrenzen f\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung der Kinder bei den Freibetr\u00e4gen sind wie folgt festgelegt: Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden automatisch ber\u00fccksichtigt. Auch Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die arbeitssuchend gemeldet sind, werden bei den Freibetr\u00e4gen ber\u00fccksichtigt. Vollj\u00e4hrige Kinder bis zum 25. Lebensjahr k\u00f6nnen ebenfalls ber\u00fccksichtigt werden, wenn sie sich in Ausbildung befinden, \u00dcbergangszeiten zwischen Ausbildungsabschnitten haben, keine Ausbildung beginnen k\u00f6nnen oder einen Freiwilligendienst leisten. Kinder mit Behinderungen werden vor dem 25. Lebensjahr bei den Freibetr\u00e4gen ber\u00fccksichtigt.<\/span><\/p>\n

Diese Freibetr\u00e4ge dienen als steuerliche Entlastung f\u00fcr Familien, indem sie das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Durch die Anhebung der Freibetr\u00e4ge erhalten Eltern einen finanziellen Spielraum, um die Bed\u00fcrfnisse ihrer Kinder besser decken zu k\u00f6nnen.\u00a0<\/span><\/p>\n

 <\/p>\n

8. Unterhaltsvorschuss: Familienleistung f\u00fcr alleinerziehende Eltern<\/b><\/h2>\n

 <\/p>\n

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Leistung, die alleinerziehende Eltern dabei unterst\u00fctzt, den Unterhalt f\u00fcr ihre Kinder zu sichern. Kinder haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelm\u00e4\u00dfigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Ein gro\u00dfer Vorteil des Unterhaltsvorschusses ist, dass es keine Einkommensgrenze f\u00fcr alleinerziehende Eltern gibt, die den Anspruch beeinflusst.<\/span><\/p>\n

Um Unterhaltsvorschuss zu erhalten, ist keine gerichtliche Entscheidung \u00fcber den Unterhalt erforderlich. Dies erleichtert den Zugang zur finanziellen Unterst\u00fctzung und sorgt daf\u00fcr, dass die Kinder schnell von den Vorteilen profitieren k\u00f6nnen. Kinder bis zum Alter von 12 Jahren erhalten den Unterhaltsvorschuss ohne Einschr\u00e4nkungen. F\u00fcr Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren gelten zus\u00e4tzliche Voraussetzungen: Sie k\u00f6nnen den Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also dem sogenannten Hartz IV, angewiesen sind oder wenn der alleinerziehende Elternteil ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro hat.<\/span><\/p>\n

Die H\u00f6he des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder. Zum 1. Januar 2023 betr\u00e4gt der monatliche Unterhaltsvorschuss bis zu 187 Euro f\u00fcr Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren, bis zu 252 Euro f\u00fcr Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren und bis zu 338 Euro f\u00fcr Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren. Diese finanzielle Unterst\u00fctzung hilft alleinerziehenden Eltern dabei, den Lebensunterhalt ihrer Kinder bestm\u00f6glich zu gew\u00e4hrleisten und ihnen eine stabile Grundlage zu bieten.<\/span><\/p>\n

 <\/p>\n

Nehmt Familienleistungen in Anspruch<\/h2>\n

 <\/p>\n

Familienleistungen spielen eine entscheidende Rolle f\u00fcr Familien in Deutschland. Sie bieten finanzielle Unterst\u00fctzung, f\u00f6rdern die Chancengleichheit von Kindern und tragen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.\u00a0<\/span><\/p>\n

Es ist daher von gro\u00dfer Bedeutung, dass ihr \u00fcber diese Leistungen informiert seid und sie in Anspruch nehmt. So k\u00f6nnt ihr eure Lebensbedingungen und die Zukunft eurer Kinder verbessern. Die Regierung und auch unsere Gesellschaft sollten weiterhin daran arbeiten, Familienleistungen zu verbessern und sicherstellen, dass sie allen Familien zug\u00e4nglich sind, die sie ben\u00f6tigen.<\/span><\/p>\n

 <\/p>\n

Foto von Jessica Rockowitz<\/a> auf Unsplash<\/a><\/span><\/p>\n

\"\"<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Familienleistungen spielen eine entscheidende Rolle in der finanziellen Unterst\u00fctzung von Familien.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":25614,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"Familienleistungen:\u00a0Unterst\u00fctzung f\u00fcr Familien und Kinder","_seopress_titles_desc":"Familienleistungen spielen eine entscheidende Rolle in der finanziellen Unterst\u00fctzung von Familien und der F\u00f6rderung einer gesunden Entwicklung von Kindern.","_seopress_robots_index":"","_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[16],"tags":[82,81],"class_list":["post-25611","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-money-mindset-management","tag-familie","tag-familienleistung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/yvonnelehmann.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/25611","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/yvonnelehmann.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/yvonnelehmann.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/yvonnelehmann.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/yvonnelehmann.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=25611"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/yvonnelehmann.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/25611\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":25624,"href":"https:\/\/yvonnelehmann.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/25611\/revisions\/25624"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/yvonnelehmann.de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/25614"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/yvonnelehmann.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=25611"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/yvonnelehmann.de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=25611"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/yvonnelehmann.de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=25611"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}