Familienleistungen

Familienleistungen: Unterstützung für Familien und Kinder

Familienleistungen spielen eine entscheidende Rolle in der finanziellen Unterstützung von Familien und der Förderung einer gesunden Entwicklung von Kindern. In Deutschland gibt es verschiedene staatliche Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Elternzeit, die Familien dabei helfen, ihre finanzielle Belastung zu verringern und die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erfüllen. 

 

In diesem Blogartikel werfen wir einen genaueren Blick auf diese Familienleistungen. Erfahre, auf welche Leistungen ihr Anspruch habt und was ihr dabei beachten solltet.

 

1. Kindergeld: Eine wichtige Familienleistung zur finanziellen Unterstützung

 

Das Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Es dient dazu, die Kosten für die Versorgung und Erziehung der Kinder zu decken. 

 

Eltern, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, haben Anspruch auf Kindergeld. Diese finanzielle Unterstützung beträgt ab dem 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro pro Kind und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. 

 

Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gewährt und kann für Ausbildungszwecke bis zum 25. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Es trägt zur finanziellen Entlastung von Familien bei und fördert die Chancengleichheit der Kinder aus allen sozialen Schichten. Durch den Antrag bei der zuständigen Familienkasse können Eltern das Kindergeld beantragen.

 

2. Elterngeld und ElterngeldPlus: Wertvolle Familienleistungen für Eltern nach der Geburt

 

Elterngeld in Deutschland ist eine wichtige Familienleistung, die es Eltern ermöglicht, ihr Einkommen während der Zeit nach der Geburt ihres Kindes auszugleichen und gleichzeitig Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Es gibt zwei Arten von Elterngeld: das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus.

Beim Basiselterngeld haben Eltern insgesamt 14 Monate Anspruch, die sie untereinander frei aufteilen können. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate beanspruchen. Das Basiselterngeld kann jedoch nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.

Das ElterngeldPlus ermöglicht es Eltern, länger Elterngeld zu beziehen. Dabei entspricht ein Monat Basiselterngeld zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, erhalten sie halbes Basiselterngeld. Wenn sie hingegen in Teilzeit arbeiten, können sie das ElterngeldPlus in derselben Höhe wie das Basiselterngeld mit Teilzeit erhalten.

Darüber hinaus gibt es den Partnerschaftsbonus, der Eltern zusätzliche ElterngeldPlus-Monate gewährt, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Eltern können den Partnerschaftsbonus für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragen.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes und kann zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat beim Basiselterngeld und zwischen 150 und 900 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus liegen. Mehrkindfamilien profitieren vom Geschwisterbonus, während Mehrlingsgeburten einen Mehrlingszuschlag erhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Elterngeld auf andere Leistungen angerechnet wird. Es gibt jedoch einen Freibetrag für erwerbstätige Elterngeldberechtigte, der eine zusätzliche finanzielle Unterstützung ermöglicht.

 

3. Flexibilität und Zeit für die Familie – Das Elternzeitmodell als Teil der Familienleistungen

 

Elternzeit ist ein wichtiges Instrument, das es Eltern ermöglicht, Zeit für die Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu nehmen. In Deutschland haben Eltern das Recht auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Dabei können sie die Elternzeit flexibel gestalten, um den Bedürfnissen ihrer Familie gerecht zu werden.

Die Elternzeit kann in drei Abschnitte aufgeteilt werden, ohne dass eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist. Zusätzliche Abschnitte sind mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Dies ermöglicht es den Eltern, die Betreuungszeiten individuell zu planen und beispielsweise eine längere Auszeit während des dritten Geburtstags bis zum achten Lebensjahr des Kindes zu nehmen.

Damit Eltern ihr Recht auf Elternzeit wahrnehmen können, ist es wichtig, die Anmeldefristen zu beachten. Für die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes beträgt die Anmeldefrist sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Wenn die Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden soll, beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen vor Beginn. Dies gibt den Arbeitgebern genügend Zeit, um die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zu treffen.

Während der Elternzeit besteht die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten und somit den Wiedereinstieg ins Berufsleben schrittweise zu gestalten. Eltern dürfen während dieser Zeit bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Diese Regelung ermöglicht es den Eltern, sich sowohl um ihr Kind zu kümmern als auch beruflich aktiv zu bleiben.

 

4. Kinderzuschlag & Leistungen für Bildung und Teilhabe: Finanzielle Unterstützung für Familien mit knappem Einkommen

 

Für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, gibt es in Deutschland den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, der Familien hilft, ihren Lebensunterhalt zu sichern und ihren Kindern bessere Chancen zu ermöglichen. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Kinderzuschlag bis zu 250 Euro pro Kind und Monat.

Um den Kinderzuschlag zu erhalten, muss das Kind im Haushalt leben und Kindergeld erhalten. Darüber hinaus gibt es bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten. Für Paare liegt die Mindesteinkommensgrenze bei 900 Euro brutto, während Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto verdienen müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kinderzuschlag nicht auf null reduziert wird, wenn das Einkommen zu hoch ist. Solange das Erwerbseinkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag und eventuellen Wohngeld nicht mehr als 100 Euro unter dem Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) liegt, besteht weiterhin Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Neben dem finanziellen Zuschuss bietet der Kinderzuschlag auch den Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dies umfasst sowohl Geld- als auch Sachleistungen, die zur individuellen Förderung der Kinder dienen. Mit diesen Leistungen wird sichergestellt, dass alle Kinder die gleichen Chancen erhalten und ihnen beispielsweise der Zugang zu Bildung, Sport, Kultur und sozialen Aktivitäten ermöglicht wird.

 

5. Kindergrundsicherung: Ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Armut und Verbesserung der Chancen für Kinder

 

Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist ein bedeutsamer Schritt zur Bekämpfung von Armut bei Kindern. Sie hat drei Hauptziele: Armut verhindern, verdeckte Armut bekämpfen und Familien finanziell entlasten. Die Kindergrundsicherung besteht aus einem einheitlichen Garantiebetrag für alle Kinder, der das Kindergeld ersetzt, und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Kindergrundsicherung soll im Jahr 2023 starten. Ziel ist es, dass die Kindergrundsicherung erstmals im Jahr 2025 ausgezahlt wird. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, dass kein Kind in Deutschland aufgrund von Armut benachteiligt wird.

Der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung wird das bisherige Kindergeld ersetzen. Zum Beispiel beträgt der Garantiebetrag ab dem 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro pro Kind. Dieser Betrag wird allen Kindern unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt.

 

6. Familienleistungen für werdende Mütter: Das Mutterschaftsgeld

 

Mutterschaftsgeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, die von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. Es steht freiwillig- oder pflichtversicherten Mitgliedern mit Anspruch auf Krankengeld zur Verfügung. Um Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen ein Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis sowie eine zulässige Kündigung durch den Arbeitgeber. Alternativ besteht auch Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis erst nach Beginn der Schutzfrist beginnt.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes wird auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten drei abgerechneten Monate berechnet. Es beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Diese finanzielle Unterstützung soll sicherstellen, dass werdende Mütter während der Schwangerschaft und nach der Geburt finanziell abgesichert sind.

Für nicht gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen, wie privat Krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen, gelten etwas andere Regelungen. Sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210 Euro insgesamt. Zuständig für die Auszahlung dieses Mutterschaftsgeldes ist das Bundesversicherungsamt.

 

7. Freibeträge für Kinder: Steuerliche Entlastung für Familien

 

Die Anhebung der Freibeträge für Kinder ist eine Maßnahme zur finanziellen Entlastung von Familien. Im Jahr 2022 liegt der Kinderfreibetrag bei insgesamt 5620 Euro, aufgeteilt auf 2810 Euro je Elternteil. Für das Jahr 2023 steigt der Kinderfreibetrag auf 6024 Euro (3012 Euro je Elternteil) und im Jahr 2024 auf 6384 Euro (3192 Euro je Elternteil) an. Zusätzlich zu diesen Beträgen gibt es noch einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2928 Euro (1464 Euro je Elternteil).

Die Altersgrenzen für die Berücksichtigung der Kinder bei den Freibeträgen sind wie folgt festgelegt: Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden automatisch berücksichtigt. Auch Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die arbeitssuchend gemeldet sind, werden bei den Freibeträgen berücksichtigt. Volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr können ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sie sich in Ausbildung befinden, Übergangszeiten zwischen Ausbildungsabschnitten haben, keine Ausbildung beginnen können oder einen Freiwilligendienst leisten. Kinder mit Behinderungen werden vor dem 25. Lebensjahr bei den Freibeträgen berücksichtigt.

Diese Freibeträge dienen als steuerliche Entlastung für Familien, indem sie das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Durch die Anhebung der Freibeträge erhalten Eltern einen finanziellen Spielraum, um die Bedürfnisse ihrer Kinder besser decken zu können. 

 

8. Unterhaltsvorschuss: Familienleistung für alleinerziehende Eltern

 

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Leistung, die alleinerziehende Eltern dabei unterstützt, den Unterhalt für ihre Kinder zu sichern. Kinder haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Ein großer Vorteil des Unterhaltsvorschusses ist, dass es keine Einkommensgrenze für alleinerziehende Eltern gibt, die den Anspruch beeinflusst.

Um Unterhaltsvorschuss zu erhalten, ist keine gerichtliche Entscheidung über den Unterhalt erforderlich. Dies erleichtert den Zugang zur finanziellen Unterstützung und sorgt dafür, dass die Kinder schnell von den Vorteilen profitieren können. Kinder bis zum Alter von 12 Jahren erhalten den Unterhaltsvorschuss ohne Einschränkungen. Für Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen: Sie können den Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also dem sogenannten Hartz IV, angewiesen sind oder wenn der alleinerziehende Elternteil ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro hat.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder. Zum 1. Januar 2023 beträgt der monatliche Unterhaltsvorschuss bis zu 187 Euro für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren, bis zu 252 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren und bis zu 338 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren. Diese finanzielle Unterstützung hilft alleinerziehenden Eltern dabei, den Lebensunterhalt ihrer Kinder bestmöglich zu gewährleisten und ihnen eine stabile Grundlage zu bieten.

 

Nehmt Familienleistungen in Anspruch

 

Familienleistungen spielen eine entscheidende Rolle für Familien in Deutschland. Sie bieten finanzielle Unterstützung, fördern die Chancengleichheit von Kindern und tragen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. 

Es ist daher von großer Bedeutung, dass ihr über diese Leistungen informiert seid und sie in Anspruch nehmt. So könnt ihr eure Lebensbedingungen und die Zukunft eurer Kinder verbessern. Die Regierung und auch unsere Gesellschaft sollten weiterhin daran arbeiten, Familienleistungen zu verbessern und sicherstellen, dass sie allen Familien zugänglich sind, die sie benötigen.

 

Foto von Jessica Rockowitz auf Unsplash

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